Verkehrsverstöße mit Firmenwagen: Eine Herausforderung für Unternehmen im Vergleich zu privaten Pkw

Verkehrsverstöße sind in Deutschland ein weitverbreitetes Problem – und das betrifft nicht nur private Fahrzeughalter. Auch Firmenwagen sind regelmäßig in Geschwindigkeitsüberschreitungen, Parkverstöße und andere Delikte verwickelt. In diesem Blogbeitrag werfen wir einen Blick auf die Verkehrsverstöße, die von Firmenwagen begangen werden, und vergleichen sie mit denen von privaten Pkw. Zudem beleuchten wir, welche Verantwortung Unternehmen tragen und welche finanziellen und rechtlichen Konsequenzen dabei eine Rolle spielen.

1. Verbreitung von Firmenwagen in Deutschland

Firmenwagen machen etwa 20-25 % des gesamten Pkw-Bestands in Deutschland aus​(DFB KBA). Sie werden sowohl für dienstliche Zwecke als auch privat genutzt, was zu einer höheren Kilometerleistung und einem damit verbundenen erhöhten Risiko für Verkehrsverstöße führen kann. Unternehmen, die ihren Mitarbeitern Firmenwagen zur Verfügung stellen, müssen daher verstärkt auf die Einhaltung der Verkehrsregeln achten, um Bußgelder und zusätzliche Kosten zu vermeiden.

2. Verkehrsverstöße im Vergleich: Firmenwagen vs. private Pkw

Verkehrsverstöße sind bei Firmenwagen häufiger als bei privaten Pkw. Geschwindigkeitsübertretungen und Parkverstöße stehen an der Spitze der häufigsten Delikte, die mit Dienstfahrzeugen begangen werden. Dies ist oftmals auf den hohen Zeitdruck und die beruflich bedingten Fahrten zurückzuführen​(ERGO).

Ein Vergleich zeigt, dass Firmenwagen häufiger auf Autobahnen und in Innenstädten geblitzt werden, da Mitarbeiter oft enge Zeitfenster einhalten müssen.

Ein weiterer Unterschied zeigt sich bei der Verwaltung dieser Verstöße. Während private Fahrzeughalter direkt für ihre Verkehrsdelikte verantwortlich sind, liegt bei Firmenwagen die erste Verantwortung beim Halter – in diesem Fall dem Unternehmen. Das Unternehmen muss den verantwortlichen Fahrer identifizieren und der Bußgeldstelle mitteilen​(firmenauto)​(ERGO).

3. Rechtliche Folgen und Haftung bei Firmenwagen

In Deutschland gilt die sogenannte Fahrerhaftung, nicht die Halterhaftung. Das bedeutet, dass der Fahrer des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Verstoßes haftet. Bei Firmenwagen müssen Unternehmen jedoch im Rahmen des Anhörungsbogens den Fahrer benennen. Wenn dies nicht möglich ist, kann eine Fahrtenbuchauflage für das Fahrzeug oder sogar für den gesamten Fuhrpark verhängt werden​(ERGO)​(firmenauto).

Dies kann nicht nur zu erhöhtem bürokratischem Aufwand führen, sondern auch zu einer lückenlosen Überwachung aller Fahrten, was für Unternehmen unerwünscht sein kann.

Sollte ein Unternehmen die Bußgelder der Mitarbeiter übernehmen – etwa weil der Verstoß während einer dringenden geschäftlichen Fahrt passierte – gilt dies als Arbeitslohn und ist steuerpflichtig. Dies wird durch den Bundesfinanzhof klargestellt, der entschied, dass die Übernahme von Bußgeldern durch den Arbeitgeber grundsätzlich eine lohnsteuerpflichtige Zuwendung darstellt​(Lohnsteuer kompakt).

4. Steuerliche Auswirkungen von Firmenwagen

Ein weiterer relevanter Aspekt ist die steuerliche Behandlung von Firmenwagen. Die private Nutzung eines Firmenwagens führt zu einem geldwerten Vorteil, der nach der 1 %-Regel versteuert wird. Dies gilt unabhängig davon, ob der Fahrer Verstöße begeht oder nicht. Unternehmen können die Übernahme von Bußgeldern nicht als Betriebsausgabe absetzen, was zu zusätzlichen finanziellen Belastungen führen kann​(Umweltbundesamt)​(Lohnsteuer kompakt).

5. Wie Unternehmen Verkehrsverstöße vermeiden können

Um die Zahl der Verkehrsverstöße zu reduzieren, sollten Unternehmen klare Richtlinien für den Gebrauch von Firmenwagen aufstellen. Regelmäßige Schulungen zur Fahrsicherheit und die Einführung von Telematiksystemen zur Überwachung der Fahrweise können helfen, Verstöße zu minimieren. Zudem ist es ratsam, interne Prozesse für die rechtzeitige Identifizierung des Fahrers zu etablieren, um Fahrtenbuchauflagen zu vermeiden.

Fazit

Verkehrsverstöße mit Firmenwagen sind nicht nur häufig, sondern können für Unternehmen auch hohe Kosten und rechtliche Risiken mit sich bringen. Eine effektive Verwaltung der Firmenflotte und die Einhaltung der Verkehrsregeln durch die Mitarbeiter sind daher entscheidend, um zusätzliche Bußgelder, Fahrtenbuchauflagen und steuerliche Belastungen zu vermeiden. Unternehmen sollten sich ihrer Verantwortung bewusst sein und proaktive Maßnahmen ergreifen, um ihre Fahrer zu sensibilisieren und Verstöße zu verhindern.

Quellen:

  1. Kraftfahrt-Bundesamt: Verkehrsauffälligkeiten und Firmenwagenstatistik​(DFB KBA).
  2. ERGO Rechtsportal: Haftung und Folgen bei Verkehrsverstößen mit Firmenwagen​(ERGO).
  3. Firmenauto.de: Bußgeldmanagement für Fuhrparks​(firmenauto).
  4. Lohnsteuerkompakt: Steuerliche Behandlung von Bußgeldern​(Lohnsteuer kompakt).
  5. Umweltbundesamt: Steuerliche Auswirkungen von Dienstwagen​(Umweltbundesamt).

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